Tiefkühlprodukte

Lieferung von Kühlwaren und Tiefkühlwaren

Der Versand kühlpflichtiger Produkte unterliegt dem §5 Kennzeichnung von Erzeugnissen der Verbraucher; der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel.
Der Versand erfolgt nur bis zum Mittwoch jeder Woche.

Kennzeichnung von Erzeugnissen für Verbraucher Tiefgefrorene Lebensmittel in Fertigpackungen, die zur Abgabe an Verbraucher bestimmt sind, dürfen gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn zusätzlich zu den durch die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung vorgeschriebenen Angaben angegeben sind:
  1. die Worte "tiefgefroren", "tiefgekühlt", "Tiefkühlkost" oder "gefrostet" in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung,
  2. der Zeitraum, während dessen das Lebensmittel beim Verbraucher gelagert werden kann, sowie die Aufbewahrungstemperatur oder die zur Aufbewahrung erforderliche Anlage,
  3. die Worte "nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren" oder ein gleichsinniger Hinweis,
  4. eine Angabe zur Feststellung der Partie. Dem Verbraucher stehen Gaststätten, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung sowie Gewerbetreibende, soweit sie Lebensmittel zum Verbrauch innerhalb ihrer Betriebsstätte beziehen, gleich.

Info: http://www.gesetze-im-internet.de/tlmv/__5.html


Einsatz von Trockeneis:

Bei Bestellung kühlpflichtiger Ware wird diese in der EPS-Box mit Trockeneis gekühlt. Das Trockeneis befindet sich in einem Plastibeutel. Diesr Beutel sollte möglichst nicht berührt werden, da direkter Kontakt mit Trockeneis nach wenigen Sekunden zu Verbrennungen und Verletzungen führen kann. Das Trockeneis verflüchtigt sich rückstandslos. Bis dahin sollte es an einem ausreichend belüfteten Ort gelagert werden, da das freigesetzte Gas in hohen Konzentrationen erstickend wirken kann. Das Trockeneis ist von Kindern und Tieren fernzuhalten.


Funktion des Temperatur-Etiketts:


In der Regel stellen wir durch unsere Transportverpackungen sicher, dass die erforderliche Lagertemperatur für mindestens 1 Tag aufrechterhalten wird. Bei Bestellung von Tiefkühlware, die vom Kunden nicht zum sofortigen Verzehr bestimmt ist, liegt es in der Verantwortung des Kunden, die rechtzeitige Annahme der Lieferung sicherzustellen, um eine aktive Kühlung zu gewährleisten. Zur fortlaufenden Temperaturkontrolle jeder einzelnen Lieferung in der Kühlkette setzen wir Temperatur-Etiketten ein. Die Verfärbung zeigt an, ob die Lagertemperatur bis zur Anlieferung eingehalten wurde. Bitte überprüfen Sie die Temperatur-Etiketten sofort bei Anlieferung der Ware und reklamieren Sie, falls das Temperatur-Etikett einmal eine Unterbrechung der Kühlkette anzeigen sollte.

ACHTUNG ! Für den Versand von kühlpflichtigen waren sind wir gezwungen die Hälfte der Kosten für das Kühl-Set zu erheben. Bitte fügen Sie Ihrer Bestellung die Artikelnummer mfo9506 "Kühl-Set" in Höhe von 5,00 Euro hinzu.

 

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Lieferung von Kühlwaren und Tiefkühlwaren

Der Versand kühlpflichtiger Produkte unterliegt dem §5 Kennzeichnung von Erzeugnissen der Verbraucher; der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel.
Der Versand erfolgt nur bis zum Mittwoch jeder Woche.

Kennzeichnung von Erzeugnissen für Verbraucher Tiefgefrorene Lebensmittel in Fertigpackungen, die zur Abgabe an Verbraucher bestimmt sind, dürfen gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn zusätzlich zu den durch die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung vorgeschriebenen Angaben angegeben sind:
  1. die Worte "tiefgefroren", "tiefgekühlt", "Tiefkühlkost" oder "gefrostet" in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung,
  2. der Zeitraum, während dessen das Lebensmittel beim Verbraucher gelagert werden kann, sowie die Aufbewahrungstemperatur oder die zur Aufbewahrung erforderliche Anlage,
  3. die Worte "nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren" oder ein gleichsinniger Hinweis,
  4. eine Angabe zur Feststellung der Partie. Dem Verbraucher stehen Gaststätten, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung sowie Gewerbetreibende, soweit sie Lebensmittel zum Verbrauch innerhalb ihrer Betriebsstätte beziehen, gleich.

Info: http://www.gesetze-im-internet.de/tlmv/__5.html


Einsatz von Trockeneis:

Bei Bestellung kühlpflichtiger Ware wird diese in der EPS-Box mit Trockeneis gekühlt. Das Trockeneis befindet sich in einem Plastibeutel. Diesr Beutel sollte möglichst nicht berührt werden, da direkter Kontakt mit Trockeneis nach wenigen Sekunden zu Verbrennungen und Verletzungen führen kann. Das Trockeneis verflüchtigt sich rückstandslos. Bis dahin sollte es an einem ausreichend belüfteten Ort gelagert werden, da das freigesetzte Gas in hohen Konzentrationen erstickend wirken kann. Das Trockeneis ist von Kindern und Tieren fernzuhalten.


Funktion des Temperatur-Etiketts:


In der Regel stellen wir durch unsere Transportverpackungen sicher, dass die erforderliche Lagertemperatur für mindestens 1 Tag aufrechterhalten wird. Bei Bestellung von Tiefkühlware, die vom Kunden nicht zum sofortigen Verzehr bestimmt ist, liegt es in der Verantwortung des Kunden, die rechtzeitige Annahme der Lieferung sicherzustellen, um eine aktive Kühlung zu gewährleisten. Zur fortlaufenden Temperaturkontrolle jeder einzelnen Lieferung in der Kühlkette setzen wir Temperatur-Etiketten ein. Die Verfärbung zeigt an, ob die Lagertemperatur bis zur Anlieferung eingehalten wurde. Bitte überprüfen Sie die Temperatur-Etiketten sofort bei Anlieferung der Ware und reklamieren Sie, falls das Temperatur-Etikett einmal eine Unterbrechung der Kühlkette anzeigen sollte.

ACHTUNG ! Für den Versand von kühlpflichtigen waren sind wir gezwungen die Hälfte der Kosten für das Kühl-Set zu erheben. Bitte fügen Sie Ihrer Bestellung die Artikelnummer mfo9506 "Kühl-Set" in Höhe von 5,00 Euro hinzu.

 

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